Für den Fall der Fälle.
Vorsorge
(Vollmacht und Betreuungsverfügung)
Für Eine gute Vorberereitung,
Dabei entscheiden Sie selbst, wer für welchen Bereich eine Vollmacht von Ihnen bekommt.
So können Sie individuell passend für sich Ihre Vorsorge planen und bestimmen und die anfallende Arbeit ggf. auf verschiedene Personen verteilen. Auch eine Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit für den Bedarfsfall vorzusorgen. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für den Fall einer Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll oder wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf.
Die Betreuungsverfügung kann für sich alleine stehen oder mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sein.
Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche die für Sie passende Form der Vorsorge ist.
Sie haben Fragen zu Vollmachten und Verfügungen?
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Vorsorge und Verfügungen.