Für den Fall der Fälle.

Vorsorge
(Vollmacht und Betreuungsverfügung)

Für Eine gute Vorberereitung,

Um für den Fall vorbereitet zu sein, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können, gibt es verschiedene Möglichkeiten Vorsorge zu treffen. In einer Vorsorgevollmacht, benennen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall die anfallenden Aufgaben für sie zu übernehmen. Diese Personen müssen dabei natürlich damit einverstanden sein. Daher ist es gut, die bevollmächtigte Person schon bei der Erstellung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Dabei entscheiden Sie selbst, wer für welchen Bereich eine Vollmacht von Ihnen bekommt.

So können Sie individuell passend für sich Ihre Vorsorge planen und bestimmen und die anfallende Arbeit ggf. auf verschiedene Personen verteilen. Auch eine Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit für den Bedarfsfall vorzusorgen. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für den Fall einer Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll oder wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf.

 

Die Betreuungsverfügung kann für sich alleine stehen oder mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sein.


Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche die für Sie passende Form der Vorsorge ist.

Sie haben Fragen zu Vollmachten und Verfügungen?

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Vorsorge und Verfügungen.

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